Satzung des Kapellenbergvereins

§1 Name und Sitz 

Der Verein führt den Namen „ Kapellenbergverein“ mit dem Zusatz „e.V.“.
Er hat seinen Sitz in 71120 Grafenau im Ortsteil Döffingen.

§2 Zweck

Aufgabe des Vereins ist die Erhaltung des Döffinger Ortsteils Kapellenberg in seinem Charakter als Landhausgebiet und die Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Bewohner sowie die Pflege des Gemeinschaftslebens im Landhausgebiet.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann werden, wer volljährig und Eigentümer oder Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung im Landhausgebiet Kapellenberg ist. Beitritt und Austritt sind schriftlich zu erklären. Über die Wirksamkeit des Beitritts oder Austritts entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt, durch Ausschluss, durch Streichung aus der Mitgliederliste. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur aus wichtigem Grund möglich.

§4 Mitgliedsbeitrag

Ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Mitgliedsbeiträge erhoben werden, beschließt die Mitgliederversammlung.

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich. Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens 14 Tage vor der Versammlung im Amtsblatt der Gemeinde Grafenau einzuladen.
Beschlussfähig ist jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es wird durch Handzeichen abgestimmt, wenn nicht die Mitgliederversammlung geheime Abstimmung beschließt.
Zur Änderung der Satzung ist eine ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder nötig.

§6 Vorstand

Dem Vorstand gehören der erste Vorsitzende, 2 gleichberechtigte Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassierer an.
Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur Bestellung des Nachfolgers im Amt. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

§7 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer auf zwei Jahre. Sie haben vor der alljährlichen Mitgliederversammlung die finanziellen Verhältnisse des Vereins zu prüfen und der Mitgliederversammlung hierüber zu berichten.

§8 Protokoll

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands sind Niederschriften zu führen, die von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und den Vereinsmitgliedern zugänglich zu machen sind.

§9 Schlussvorschrift

Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Vorwort

Die Satzung regelt das Vereinsleben.  Der am 1. Oktober 2008 wiederbelebte, dann am 5. Januar 2010 beim Amtsbericht Böblingen eingetragene Verein übernimmt in der Neufassung seiner Satzung wesentliche Teile der Satzung der ersten Vereinsgründung vom 29. November 1963. Der Vereinszweck bleibt unverändert. Der Döffinger Ortsteil Kapellenberg soll in seinem Charakter als Landhausgebiet erhalten werden. Die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen der Vereinsmitglieder fördert die Interessen seiner Bewohner sowie die Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen und des Gemeinschaftslebens.