Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 10,00 Euro pro Person und Jahr, max. 20,00 Euro pro Haushalt
Auszug aus der Satzung des Kapellenbergverein e.V.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann werden, wer volljährig und Eigentümer oder Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung im Landhausgebiet Kapellenberg ist. Beitritt und Austritt sind schriftlich zu erklären. Über die Wirksamkeit des Beitritts oder Austritts entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt, durch Ausschluss, durch Streichung aus der Mitgliederliste.
Der Ausschluss aus dem Verein ist nur aus wichtigem Grund möglich.