Die Landhaussiedlung Kapellenberg wurde 1957-1959 neu erschlossen. Mit dem neuen Gebiet „Am Waldrain“ (rechtskräftig am 04.01.2000) und teilweise im Bereich „Auf der Heide“ (rechtskräftig am 03.06.1976) bestanden bereits zwei Bebauungspläne. Der frühere Bebauungsplan über den größten Teil des Kapellenbergs wurde jedoch durch Gerichtsbeschluss im Jahr 1998 für nichtig erklärt. Danach wurden die Baugesuche nach § 34 BauGB beurteilt. Dieser Rechtsstand nach § 34 BauGB ließ wesentlich größere Freiheit für ein Baugesuch unter dem Gesichtspunkt des Einfügens in die Umgebung als ein Bebauungsplan, der den Rahmen enger fasst.
Im Jahr 2007 wurden bei der Gemeinde zwei Bauvoranfragen für die Erstellung eines neuen Wohngebäudes in der Landhausstraße und im Hinter Lehen eingereicht. Daraufhin wurde ein Aufstellungsbeschuss für einen Bebauungsplan für das Landhausgebiet gefasst.
Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans „Änderung Kapellenberg” sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Strukturierung und bauliche Entwicklung der in den 50er- und 60er-Jahren im Landhausstil errichteten Siedlung geschaffen werden.
Der damalige Vorstand um Herrn Helmut Petri begleitete das Bebauungsplanverfahren eng mit der Gemeindeverwaltung. Nach fast vierjähriger intensiver Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung wurde der Bebauungsplan „Änderung Kapellenberg“ vom 26.06.2012 mit umfangreichem Textteil zum Bebauungsplan von Herrn Bürgermeister Martin Thüringer am 19.07.2012 rechtskräftig unterzeichnet und am 29.08.2012 vom Landratsamt freigegeben.
Zitat aus BBP Textteil C: „Oberstes Ziel der Planung ist der Erhalt des Charakters der Landhaussiedlung”.
Die Bewohner beobachten mit großer Sorge die aktuellen baulichen Entwicklungen im Wohngebiet. In jüngerer Zeit wurden Bauvorhaben genehmigt, die den Charakter der Landhaussiedlung zunehmend in Frage stellen und als Präzedenzfälle mittel- und langfristig zu negativen Veränderungen führen werden.
Der Vorstand hat sich daher entschlossen, Herrn Dr. Bernd Schieferdecker von der Kanzlei Dolde, Mayen & Partner zu beauftragen, um Hinweise zum geltenden Planungsrecht zusammenzustellen.
Die Handreichung „Die Landhaussiedlung Kapellenberg – Historisch Gewachsenes bewahren und schützen“
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